Deutschland hat ein modernes Gesundheitswesen. Im internationalen Vergleich gehört es zu den Leistungsfähigsten
Deutschland hat ein modernes Gesundheitswesen. Im internationalen Vergleich gehört es zu den Leistungsfähigsten besonders deshalb, weil es bis jetzt mit Haus- und niedergelassenen Fachärzten eine wohnortnahe Versorgung auf hohem Niveau bietet.
Dieses Gesundheitswesen steht angesichts des demographischen Wandels in unserem Land vor immensen Herausforderungen. Die ständig steigende Lebenserwartung von immer mehr Menschen erfordert die möglichst lange Erhaltung der Gesundheit.
Von besonderer Wichtigkeit sind dabei folgende Punkte:
1. Einführung eines Gesundheitsförderungsgesetzes mit StärkungderPrävention, z. B. durch Einführung des Senioren-Check-up.
2. Förderung des individuellen Gesundheitsverhaltens in allen Lebensphasen.
(richtige Ernährung, Bewegung, soziale Kontakte)
3. Gemeinsame Anstrengung von Politik und ärztl. Selbstverwaltung, um einem drohenden, bzw. bereits vorhandenen Ärztemangel entgegenzuwirken.
4. Erhalt des dualen Systems in der Krankenversicherung.
5. Erhalt einer frei wählbaren Versicherung in der privaten Krankenversicherung.
6. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Erhalt des Sachleistungsprinzips oder einer sozialverträglichen, bezahlbaren Kostenerstattung.
7. Zugang zu allen Behandlungsmöglichkeiten ohne Altersbegrenzung.
8. Freier Zugang zu allen niedergelassenen Ärzten.
9. Erhalt des niedergelassenen Facharztsystems.
10. Erhalt einer möglichst wohnortnahen stationären Versorgung mit Beachtung des Aufnahme- und Entlassungsmanagements.
11. Ausreichende finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser und staatliche Unterstützung (Ländersache) beim Abbau vieler Investitionsstaus.
12. Gleiche Qualitäts- und Qualifikationsvoraussetzungen für den ambulanten und stationären Bereich.
13. Vermittlung von mehr gerontologischen, geriatrischen und palliativmedizinischen
Kenntnissen sowohl in der Aus- als auch in der Fortbildung von Krankenpflegepersonal und von Ärztinnen/Ärzten.
14. Auf- und Ausbau einer bundesweiten Versorgungsforschung.
15. Abbau eines überbordenden Bürokratismus, z. B. EU-Vorgaben höchstens in der verpflichtenden Fassung in nationales Recht umsetzen.
16. Gesetzeskonforme Anwendung der sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen
(IGEL)